Ambulante Psychiatriepflege
Die ambulante Psychiatriepflege ist eine therapeutische Leistung, die auf ärztliche Verordnung hin einen wichtigen Baustein einer Gesamtbehandlung von psychischen Erkrankungen darstellt. Sie nutzt dabei Instrumente der Sozialpsychiatrie und der integrierten Versorgung, welche nach dem geltenden Krankenversicherungsgesetz KVG von der Grundversicherung Ihrer Krankenkasse vergütet werden.
Abklärung und Beratung – CHF 76.90/h*
Behandlungspflege – CHF 63.00/h*
Grundpflege – CHF 52.60/h*
* Tarife nach Krankenpflege-Leistungsverordnung, KLV7, gemäss Tarifvertrag Santésuisse ab 01.01.2021
Die Rechnungen stellen wir in der Regel direkt und elektronisch an die Krankenversicherung (tiers payant). Die Klientinnen und Klienten übernehmen wie gewohnt die gewählte Franchise und den Selbstbehalt (10 %).
Pro Einsatz werden mindestens 10 Minuten abgerechnet. Die weiteren Zeitleistungen werden in 5 Minuten Schritten berechnet.
Klienten ab 65 Jahren beteiligen sich derzeit mit maximal CHF 15.35 pro Tag (Artikel 25a Absatz 5 KVG) an den erbrachten Pflegekosten. Menschen, die Ergänzungsleistungen (EL) erhalten, können diese selbst getragenen Pflegekosten über die Ausgleichskasse zurückfordern.
Die ambulante Psychiatriepflege erhält eine kantonale Restkostenfinanzierung.
Bei Leistungen, welche ausschliesslich der KVG Grundversicherung zugeordnet werden, entfallen Wegspesen. Wir rechnen direkt mit den zuständigen Kostenträgern ab. Sie erhalten von uns lediglich die Rechnung für die nicht kassenpflichtigen Leistungen und die Patientenbeteiligung.
Psychosoziale Betreuung, Wohnbegleitung und private Betreuung
Bei diesen Angeboten handelt es sich um nicht kassenpflichtige Leistungen. Sie sind durch die Klientinnen und Klienten selbst zu tragen. Bei Vorliegen einer Krankenkassenzusatzversicherung können allenfalls Teile dieser Kosten gegenüber der Zusatzversicherung geltend gemacht werden.
Pro Einsatzstunde – CHF 120.00 (es wird in 10 Minuten-Einheiten abgerechnet)
Fahrspesen (Kundenfahrten) – CHF 0.90 pro Kilometer, Mindestbetrag CHF 5.-
Die Kosten für Drittangebote wie öffentliche Verkehrsmittel, Restaurant-, Theater-, Museumsbesuche etc. müssen von den Klientinnen und Klienten direkt vor Ort beglichen werden.
Für nicht kassenpflichtige Leistungen gilt eine Mindesteinsatzdauer von 90 Minuten. In Kombination mit einem Pflegeeinsatz können auch kürzere betreuerische Dienstleistungen erbracht werden. In solchen Fällen werden mindestens 15 Minuten in Rechnung gestellt.
Notfall
Pauschale bis eine Stunde – CHF 150.00/h
Für jede weitere Stunde – CHF 120.00/h
Allgemeines
Wir behalten uns vor, bei Krankenkassen, welche keine elektronische Abrechnung oder kein tiers payant erlauben sowie bei allen privaten Betreuungsleistungen Akonto- Vorausleistungen einzufordern.
Vereinbarte Termine, welche nicht eingehalten werden oder nicht mindestens 48 h vor dem Termin abgesagt werden, verrechnen wir pauschal und direkt mit 120.00 CHF.
Absagen müssen mündlich oder schriftlich der zuständigen Pflegefachperson mitgeteilt werden. Annullierungen, die auf die Combox gesprochen werden, gelten nicht als Absage. Für Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.